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Erschienen in: Die Radiologie 5/2019

26.02.2019 | Strahlenschutz | Informationstechnologie und Management

Was bringt die neue Strahlenschutzverordnung?

verfasst von: PD Dr. Michael Walz, Dr. Michael Wucherer, Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose

Erschienen in: Die Radiologie | Ausgabe 5/2019

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Zusammenfassung

Die seit 31.12.2018 gültige Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) haben viele Neuerungen gebracht: Ein System zur Erfassung und Bearbeitung von Vorkommnissen muss aufgebaut werden, und bedeutsame unbeabsichtigte Ereignisse werden meldepflichtig. Medizinphysik-Experten sind zukünftig bei Hochdosisarbeitsplätzen heranzuziehen. Es können weitere Früherkennungsuntersuchungen vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geprüft und genehmigt werden. Änderungen gibt es z. B. für Arbeitsanweisungen, Teleradiologie, Aufgaben der ärztlichen Stellen und bei Dosisgrenzwerten. Die erweiterten Anforderungen zu Dokumentationen und Auswertungen machen in größeren radiologischen Abteilungen oder Praxen Funktionen wie in einem Dosismanagementsystem praktisch erforderlich. An mehreren Stellen im Regelwerk besteht noch Interpretationsspielraum oder Nachbearbeitungsbedarf. Die bisherigen Richtlinien sollen inhaltlich bis auf Weiteres verwendet werden.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 3. Juli 2017 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG): Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 42, ausgegeben zu Bonn am 3. Juli 2017
2.
Zurück zum Zitat Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 5. Dezember 2018 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV): Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 5. Dezember 2018
Metadaten
Titel
Was bringt die neue Strahlenschutzverordnung?
verfasst von
PD Dr. Michael Walz
Dr. Michael Wucherer
Prof. Dr. Dr. Reinhard Loose
Publikationsdatum
26.02.2019
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Die Radiologie / Ausgabe 5/2019
Print ISSN: 2731-7048
Elektronische ISSN: 2731-7056
DOI
https://doi.org/10.1007/s00117-019-0508-7

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