Erschienen in:
01.12.2015 | Originalien
Ärztliche Leichenschau
Qualität ausgestellter Todesbescheinigungen aus Sicht eines Großstadtgesundheitsamts
verfasst von:
Dr. S. Gleich, S. Schweitzer, S. Kraus, M. Graw
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 6/2015
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Zusammenfassung
Hintergrund
Zu den Aufgaben der Gesundheitsämter im Zusammenhang mit der Leichenschau (LS) zählt auch die Überprüfung aller Todesbescheinigungen (TB) in ihrem Amtsbezirk auf Vollständigkeit und Plausibilität. Ergeben sich dabei Hinweise auf nichtnatürliche bzw. ungeklärte Todesfälle, schalten sie die Ermittlungsbehörden ein. Zu dieser Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes sind bislang kaum Daten in der rechtsmedizinischen Literatur publiziert.
Ziel der Arbeit
Es sollte untersucht werden, in welchem Bereich die größten Probleme beim Ausstellen der TB liegen und ob es hierbei Unterschiede zwischen Klinik- und niedergelassenen Ärzten gibt.
Material und Methode
Im Rahmen der internen Qualitätssicherung werden fortlaufend standardisiert Basisdatenaus allen TB, die beim Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München (RGU) eingehen, erhoben. Diese Daten wurden für die Jahre 2010–2013 retrospektiv ausgewertet.
Ergebnisse
Durchschnittlich wurden im untersuchten Zeitraum 7 % der TB beanstandet. Im Einzelnen handelte es sich um Beanstandungen zu folgenden Angaben: Person des Verstorbenen (7 %), Todesart (1 %), Vermerk sicherer Todeszeichen (15,7 %), Todesursachenkaskade/Plausibilität (7,5 %), Reanimation (35,4 %), Ort und Zeitpunkt der LS (14 %) sowie Unterschrift des leichenschauenden Arztes (18 %). Es gab keinen Unterschied der Beanstandungsraten zwischen Klinik- und niedergelassenen Ärzten.
Schlussfolgerung
Seit vielen Jahren werden die bestehenden Mängel bei der Durchführung der ärztlichen LS thematisiert. Die vorgestellten Daten aus einem Großstadtgesundheitsamt weisen darauf hin, dass ebenso eine Problematik beim sorgfältigen Ausfüllen der TB besteht.