Erschienen in:
01.09.2015 | Originalien
Aktuelle Situation von strafrechtlichen Konsequenzen bei Kindesmisshandlung in Deutschland
verfasst von:
PD Dr. S. Heide, C. Richter, V. Diers, D. Clauß, R. Lessig, S. Müller
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
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Ausgabe 9/2015
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die unterschiedlichen Erscheinungsformen und Tatumstände der Kindesmisshandlung können in Deutschland verschiedene Tatbestände des Strafgesetzbuchs (StGB) erfüllen, die mit erheblichen rechtlichen Sanktionen bedroht sind. Demgegenüber sind tatsächliche strafrechtliche Konsequenzen nur selten anzutreffen.
Ziel der Arbeit, Material und Methode
Anhand einer exemplarischen Falldarstellung sowie der Betrachtung der Polizeilichen Kriminalstatistik, systematischer Studien und markanter Beispiele der Rechtsprechung aus Deutschland werden die aktuelle Situation und deren Ursachen erörtert.
Ergebnisse und Diskussion
Es zeigt sich, dass selbst die polizeilich bekannt gewordenen Fälle teilweise trotz schwerster nichtakzidenteller Verletzungen überwiegend noch vor einer Anklageerhebung eingestellt werden. Im Fall einer Verurteilung sind die strafrechtlichen Konsequenzen zumeist als moderat einzustufen. Freiheitsstrafen werden häufiger zur Bewährung ausgesetzt oder relativ milde Geldstrafen verhängt. Als eine wesentliche Problematik stellt sich dar, dass häufig mehrere, zumeist von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machende Tatverdächtige (z. B. beide Elternteile) infrage kommen. Somit ist eine Anklageerhebung oder Verurteilung erheblich erschwert, da die Täterschaft nicht mit der notwendigen Sicherheit zugeordnet werden kann. In mehreren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde jedoch darauf verwiesen, dass bei nichtfeststellbarer Täterschaft eine Unterlassungstäterschaft geprüft werden muss, die in den letzten Jahren zu mehreren Verurteilungen geführt hat. Die Analyse der strafrechtlichen Konsequenzen von Kindesmisshandlung zeigt auch auf, dass der Qualität der medizinischen Befunddokumentation entscheidende Bedeutung zukommen kann.