Ein Abschlussbericht an den weiterbehandelnden Arzt genügt nicht: Ambulante Eingriffe müssen nach den geltenden Maßgaben hinreichend dokumentiert werden. Wer dies versäumt, riskiert Honorarausfälle, wie ein Beispiel aus der Praxis zeigt.
19.03.2015 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel