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29.08.2014 | Orthopädie und Unfallchirurgie | Nachrichten | Online-Artikel

So machen Sie es richtig

Arbeitsunfall: Hier gelten besondere Abrechnungsregeln

Leistungen, die wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erbracht werden, dürfen nicht auf Kasse abgerechnet werden. Hier springen die Unfallversicherer ein – allerdings dürfen Hausärzte nur begrenzt tätig werden.

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