Erschienen in:
01.06.2015 | Medizinrecht
Arztbewertungsportale im Internet
Fluch oder Segen? Oder beides zugleich?
verfasst von:
T. Hesse
Erschienen in:
Journal für Ästhetische Chirurgie
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Ausgabe 2/2015
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Zusammenfassung
Online-Portale zur Bewertung von Ärzten erlangen stetig größere Aufmerksamkeit und Bedeutung. Mindestens ein Viertel aller Bundesbürger nutzt auf der Suche nach einem Mediziner bzw. einer geeigneten Operations- oder Rehabilitationseinrichtung das Netz. Die aktive Nutzung von Plattformen wie www.jameda.de, www.sanego.de oder www.docinsider.de kann daher auch für Ärzte vorteilhaft sein. Ihre Datenprofile werden dort ohnehin geführt. Angesichts des bedeutenden öffentlichen Interesses an Information über Gesundheitsleistungen ist dies auch rechtlich zulässig. Auch daran, dass die Online-Bewertung anonym erfolgt, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nichts auszusetzen. Jedoch müssen Ärzte nicht alles in Internetportalen über sie Veröffentlichte widerspruchslos hinnehmen. Sie können im Einzelfall die Löschung solcher Beurteilungen verlangen, die statt grundrechtlich geschützter Meinungsäußerungen falsche Tatsachenbehauptungen oder sog. Schmähkritik beinhalten. Hierzu ist ein sachlich und rechtlich fundierter Vortrag notwendig. Auch die Erstattung einer Strafanzeige ist möglich.