Will die KV die Verlegung eines Arztsitzes innerhalb eines Planungsbezirks blockieren, muss sie dafür gute Gründe anführen, die aus der bestehenden Versorgungslage abgeleitet sind. Mit dem Argument künftig drohender Unterversorgung lässt sich der Eingriff in die ärztliche Berufsfreiheit jedoch nicht rechtfertigen.
26.01.2015 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel