Der BGH hat ein Leiturteil zum Streit um die Inhalte des ärztlichen Aufklärungsgesprächs gefällt. Ärzte kommen dabei gut weg: Denn ihnen sollten die Gerichte im Zweifel, wenn zum Beispiel keine Dokumentation vorliegt, eher glauben als den Erinnerungen von Patienten, so die Richter.
06.03.2014 | Thoraxchirurgie | Nachrichten | Online-Artikel