Erschienen in:
01.08.2015 | Blitzlicht
Aufzeichnung der psychiatrischen Untersuchung
verfasst von:
Prof. Dr. Hans-Ludwig Kröber
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
|
Ausgabe 3/2015
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Auszug
Immer wieder einmal äußert ein Verteidiger den Wunsch, bei der psychiatrischen Begutachtung seines Mandanten zur Schuldfähigkeit oder zur Kriminalprognose anwesend zu sein. Ersatzweise, aber vielleicht noch weiter gehend, fordern Probanden wie Herr Gustl Mollath eine Videoaufzeichnung des Explorationsgesprächs. Manche begnügen sich mit der ultimativen Forderung nach einer Tonbandaufzeichnung wie ein pensionierter Jugendstrafrechtskommentator der FU Berlin, um den notorisch betrügerischen, den Gesprächsverlauf und die Aussagen des Probanden verfälschenden Gutachtern das Handwerk zu legen. (Er propagierte auch eine „schwarze Liste“ für unliebsame Gutachter.) Wem das so gewonnene Material dann gehört, wer es schneiden und als „Best-of“-Version ins Internet stellen kann, wird nicht erörtert, ist aber klar: Es soll in die Verfügung des Probanden und ggf. seines Anwalts gelangen, und von da aus bei Bedarf auch in fein zurechtgeschnitzter Form zu Fernsehmagazinen wie dem SWR, Zweitverwertung dann in kritischen Satiresendungen. Dass evtl. vor Gericht das gesamte Band ohne Schnitte gezeigt werden müsste, ist dann bereits egal: Die Bevölkerung weiß Bescheid, die sog. Wutbürger wussten immer schon Bescheid und haben jetzt wieder einmal den Beweis; das tatsächliche Beweismittel ist irrelevant. …