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12.05.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Urteil

Befristete Vertretung muss nicht direkt vertreten

verfasst von: Martin Wortmann

Das Landesarbeitsgericht Mainz gesteht Arbeitgebern einen gewissen Spielraum bei befristeten Vertretungsjobs zu. Sie können Arbeitsabläufe und -zuständigkeiten so umorganisieren, dass eine befristet angestellte Kraft nicht in die direkte Vertretung eintreten muss - zum Beispiel der MFA in Elternzeit.

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