Das Landesarbeitsgericht Mainz gesteht Arbeitgebern einen gewissen Spielraum bei befristeten Vertretungsjobs zu. Sie können Arbeitsabläufe und -zuständigkeiten so umorganisieren, dass eine befristet angestellte Kraft nicht in die direkte Vertretung eintreten muss - zum Beispiel der MFA in Elternzeit.
12.05.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel