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09.12.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Bundessozialgericht

Bei zulässiger Sterbehilfe muss Versicherung zahlen

verfasst von: Martin Wortmann

Zulässige und gerechtfertigte Sterbehilfe schließt Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung nicht aus. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden.

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