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24.10.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Bundessozialgericht

"Beratung vor Regress" gilt nicht bei wiederholtem Regress

verfasst von: Martin Wortmann

Mit dem Grundsatz „Beratung vor Regress“ hat 2012 das Richtgrößen-Leben der Ärzte nicht völlig neu begonnen. Junge Ärzte sollten profitieren, nicht aber, wer schon einen Regress hinter sich hat, so das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts.

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