Mit dem Grundsatz „Beratung vor Regress“ hat 2012 das Richtgrößen-Leben der Ärzte nicht völlig neu begonnen. Junge Ärzte sollten profitieren, nicht aber, wer schon einen Regress hinter sich hat, so das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichts.
24.10.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel