11.12.2012 | Praxis konkret
Beratung zur Früherkennung — Bescheinigung für die Frau ist obligat
Abrechungstipp
Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Ausgabe 6/2012
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Die Nr. 01735 beinhaltet neben der Beratung über die Teilnahme und Motivation zur Teilnahme am Programm zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Frau obligateine Information über Inhalt, Ziel und Zweck des Programms, Häufigkeit und Krankheitsbild, Effektivität und Wirksamkeit der Früherkennungsmaßnahme,
eine Information über Nachteile, Risiken und die Vorgehensweise bei einem positiven Befund,
die Ausgabe des entsprechenden Merkblatts des G-BA sowie
die Ausstellung einer Bescheinigung.