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Erschienen in: Prävention und Gesundheitsförderung 4/2015

01.11.2015 | Arbeitswelt

Betriebliche Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten in Deutschland und Österreich

verfasst von: Prof. Dr. Jochen Prümper, Tobias Reuter, Claus Jungkunz

Erschienen in: Prävention und Gesundheitsförderung | Ausgabe 4/2015

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Zusammenfassung

Hintergrund

So ähnlich sich Deutschland und Österreich auch in der Krankenstandsquote, der Verteilung der Krankenstände nach Krankheitsgruppen oder den Krankenstandskosten sind, so stark unterscheiden sie sich – insbesondere aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Rahmenbedingungen – hinsichtlich ihrer Vorgehensweisen bei der Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten. In Deutschland ist – auf Grundlage des SGB IX – das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) seit 2004 für den Arbeitgeber ein gesetzlich vorgeschriebener organisationaler Prozess. Für die Beschäftigten ist die Inanspruchnahme des BEM freiwillig.
In Österreich steht die individuelle Begleitung des Individuums seit Anfang 2011 durch ein Case-Management-Programm im Vordergrund, welches im Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz (AGG) für die Unternehmen bzw. Organisationen auf freiwilliger Basis gesetzlich verankert ist.

Fragestellung

Der vorliegende Aufsatz reflektiert die unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen sowie die gelebte Praxis zur Betrieblichen Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten in Deutschland und Österreich.

Schlussfolgerungen

Der Beitrag kommt zu dem Schluss, dass beide Länder bereits viele gelingende Aktivitäten und Entwicklungen bei der Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten vorzuweisen haben, dass es jedoch auch noch zahlreiche offene Fragestellungen gibt. Insbesondere gibt es für die betriebliche Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten nicht „the one best way“. Wichtig ist, dass jeder einzelne Wiedereingliederungsfall unter Berücksichtigung seiner differentiellen Besonderheiten behandelt wird. Langzeiterkrankten aufgrund psychischer Erkrankungen stellen in diesem Zusammenhang eine besondere Herausforderung dar.
Fußnoten
1
Primärprävention setzt vor Eintreten der Krankheit ein und zielt darauf ab, Arbeitsunfähigkeit von vornherein zu verhindern. Sekundärprävention dient der Früherkennung von Krankheiten und der Eindämmung ihres Fortschreitens oder der Chronifizierung. Tertiärprävention findet nach der Manifestation einer Erkrankung statt und dient der Verhinderung von Folgeschäden und Rückfällen.
 
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Metadaten
Titel
Betriebliche Wiedereingliederung von Langzeiterkrankten in Deutschland und Österreich
verfasst von
Prof. Dr. Jochen Prümper
Tobias Reuter
Claus Jungkunz
Publikationsdatum
01.11.2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Prävention und Gesundheitsförderung / Ausgabe 4/2015
Print ISSN: 1861-6755
Elektronische ISSN: 1861-6763
DOI
https://doi.org/10.1007/s11553-015-0512-3

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