Erschienen in:
02.04.2014 | Praxis konkret_Wirtschaft + Recht
BGH entlastet Ärzte bei Gedächtnislücken nach der Aufklärung
verfasst von:
Martin Wortmann
Erschienen in:
DNP – Die Neurologie & Psychiatrie
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Ausgabe 4/2014
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Auszug
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ärzten den Nachweis der korrekten Patientenaufklärung erleichtert. Ein solcher muss selbst dann möglich sein, wenn es zu bestimmten Gesprächsinhalten keine schriftliche Dokumentation gibt und sich der Arzt an das Gespräch konkret nicht erinnert, heißt es in einem aktuellen Urteil (VI ZR 143/13). Dem Kläger war eine Prothese der Aorta ascendens eingesetzt worden. Die Operaton sollte unter Aufrechterhaltung des Blutkreislaufs mit Hilfe einer Herz-Lungen-Maschine erfolgen. Während der Operation dehnte sich ein Aneurysma so aus, dass dies nicht mehr möglich war. Die Operation wurde bei abgeschalteter Maschine fortgeführt. Nach der Operation litt der Patient unter anderem an einer Nervenstörung. Nachbehandlungen blieben erfolglos. …