Für die Betreuung chronisch kranker Patienten gibt es pro Quartal mindestens 13,35 Euro extra. Die dafür geforderte Versorgungskontinuität beginnt jedoch erst mit dem Quartal der Erstdiagnose. Wer das übersieht, muss Abrechnungskürzungen in Kauf nehmen.
06.10.2015 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel
Versorgungskontinuität