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09.12.2015 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

„Darf einem Arzt nicht unterlaufen“

Melanom verkannt – Kostenpunkt 100.000 Euro

Wegen Verstoßes gegen ärztliche Behandlungsregeln muss ein Dermatologe 100.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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