Erschienen in:
01.12.2015 | Medizinrecht
Das neue Antikorruptionsgesetz
Was kommt auf die Ärzteschaft zu?
verfasst von:
Dr. A. Wienke, L. Kuball
Erschienen in:
HNO
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Ausgabe 12/2015
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Auszug
Bereits im Herbst 2015 soll es in Kraft treten: Das Antikorruptionsgesetz, der Gesetzgeber will mit dem „Betrug auf Rezept“ aufräumen und künftig die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen gewährleisten. Niedergelassenen (Vertrags-)Ärzten, die nicht aus Gründen des Patientenwohls, sondern aus eigenwirtschaftlichem Interesse Medikamente oder Hilfsmittel verordnen oder andere Leistungserbringer unzulässig empfehlen, drohen damit künftig nicht nur zivil-, zulassungs- und berufsrechtliche Konsequenzen, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung. Wer sich allerdings bisher schon an die geltenden Regeln gehalten hat, muss auch zukünftig nichts befürchten. Dennoch sollte man wissen, was die beabsichtigten Neuregelungen mit sich bringen, um nicht doch in die Strafbarkeitsfalle des neuen § 299a Strafgesetzbuch (StGB) zu treten. …