Erschienen in:
22.01.2016 | Medizinrecht
Das neue E-Health-Gesetz
Was kommt auf Kliniken und niedergelassene Ärzte zu?
verfasst von:
I. Martenstein, Dr. A. Wienke
Erschienen in:
HNO
|
Ausgabe 7/2016
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Am 01.01.2016 ist das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“, kurz E‑Health-Gesetz genannt, in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist eine sichere digitale Kommunikation zwischen Ärzten, Krankenhäusern, Krankenkassen und Patienten zu gewährleisten. Zudem sollen Patientendaten schneller abrufbar sein. Um das Projekt der Digitalisierung möglichst zügig voranzubringen und umzusetzen, stellt das E-Health-Gesetz einen Fahrplan für alle Beteiligten auf. Hierfür enthält das Gesetz ein Bündel von Fristen, Anreizen und Sanktionen. Was durch das geplante E-Health-Gesetz auf Kliniken und niedergelassene Ärzte im Einzelnen zukommt und welche Anreize und mitunter auch Sanktionen bei Abweichen vom Terminplan verhängt werden können, wird im Folgenden näher erläutert: …