Nach Remission einer rheumatoiden Arthritis (RA) unter krankheitsmodifizierenden Therapien (DMARDs) oder Biologika stellt sich über kurz oder lang die Frage, ob eine geringere Dosierung ausreicht und gar ein Absetzen möglich ist. Vorsicht scheint angebracht.
11.04.2016 | DGIM 2016 | Nachrichten