Erschienen in:
05.11.2014 | AUS DER PRAXIS
Diese Gesetzestexte müssen Sie zugänglich machen — es ist Ihre Arbeitgeberpflicht
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 19/2014
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Auszug
_ Jeder Arbeitgeber und damit auch der Inhaber einer Arztpraxis ist verpflichtet, seine Mitarbeiter durch Aushang über bestimmte Gesetze, Vorschriften und Regeln zu informieren. Die Größe der Praxis spielt dabei keine Rolle. In erster Linie handelt es sich bei den aushangpflichtigen Gesetzen um Vorschriften, die den Arbeitsschutz betreffen. Ein Abdruck des Gesetzestextes ist so zur Verfügung zu stellen, dass die Mitarbeiter in der Praxis ohne besondere Anstrengung in der Lage sind, vom Inhalt der Gesetze Kenntnis zu nehmen. Der Arbeitgeber kann die entsprechenden Vorschriften an geeigneter Stelle in der Praxis auslegen oder dem Arbeitnehmer aushändigen. Er kann die Aushang- oder Auslagepflicht auch erfüllen, wenn die in der Praxis vorhandene Informations- und Kommunikationstechnik, in der Regel also die EDV, genutzt wird. Die Bekanntmachung ausschließlich in elektronischer Form ist jedoch nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass alle Arbeitnehmer entweder am eigenen Arbeitsplatz oder an einem für alle Arbeitnehmer allgemein zugänglichen Computer die Vorschriften einsehen können. Die gesetzlichen Vorschriften müssen auf dem aktuellen Stand sein! …