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Erschienen in: Der Nervenarzt 3/2016

01.03.2016 | Aktuelles

Eckpunkte für die Regelung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern – mit Erläuterungen

verfasst von: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) – Taskforce Patientenautonomie

Erschienen in: Der Nervenarzt | Ausgabe 3/2016

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Zusammenfassung

Während die Vorgaben der höchsten Gerichte für betreuungsrechtliche Unterbringung und Behandlung einwilligungsunfähiger Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern umgesetzt sind, stehen entsprechende Anpassungen der Regeln zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung nach den Psychisch-Kranken-Gesetzen und Unterbringungsgesetzen in vielen Bundesländern noch aus. Wo es bereits Neuregelungen gibt, bestehen nach Meinung juristischer Experten Zweifel an deren Konformität mit der Verfassung und der UN-Behindertenrechtskonvention. Die DGPPN hat aus fachlicher Sicht Eckpunkte für die öffentlich-rechtliche Unterbringung formuliert, die bei den Neuregelungen der einzelnen Länder Berücksichtigung finden sollten.
Fußnoten
1
Gemeint sind hiermit alle psychiatrischen Krankenhäuser und Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern. Nicht gemeint sind Kliniken und Abteilungen für forensische Psychiatrie.
 
2
Behandlung meint hier alle medizinischen Maßnahmen, welche der Heilung oder Besserung einer Erkrankung oder der Folgen einer Behinderung dienen, oder der Linderung ihrer Folgen. Insofern gehören hierzu auch Schutzmaßnahmen wie freiheitsentziehende Maßnahmen zum Wohle des Patienten.
 
3
§ 2 Abs. 2 der Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärzte [http://​www.​bundesaerztekamm​er.​de/​page.​asp?​his=​1.​100.​1143#I] verbietet es, das Wohl Dritter über das Wohl des Patienten zu stellen, was eine Behandlung ausschließlich zum Wohl Dritter standesrechtlich ausschließt: „Ärztinnen und Ärzte haben ihren Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihnen bei ihrer Berufsausübung entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Sie haben dabei ihr ärztliches Handeln am Wohl der Patientinnen und Patienten auszurichten. Insbesondere dürfen sie nicht das Interesse Dritter über das Wohl der Patientinnen und Patienten stellen.“
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Vollmann J (2014) Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie. Eine ethische Analyse der neuen Rechtslage für die klinische Praxis. Nervenarzt 85(5):614–620CrossRefPubMed Vollmann J (2014) Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie. Eine ethische Analyse der neuen Rechtslage für die klinische Praxis. Nervenarzt 85(5):614–620CrossRefPubMed
2.
Zurück zum Zitat Pollmächer T (2015) Moral oder Doppelmoral? Das Berufsethos des Psychiaters im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, Rechten Dritter und Zwangsbehandlung. Nervenarzt 86(9):1148–1156CrossRefPubMed Pollmächer T (2015) Moral oder Doppelmoral? Das Berufsethos des Psychiaters im Spannungsfeld zwischen Selbstbestimmung, Rechten Dritter und Zwangsbehandlung. Nervenarzt 86(9):1148–1156CrossRefPubMed
3.
Zurück zum Zitat Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) (2014) Achtung der Selbstbestimmung und Anwendung von Zwang bei der Behandlung psychisch erkrankter Menschen. Eine ethische Stellungnahme der DGPPN. Nervenarzt 85(11):1419–1431CrossRef Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) (2014) Achtung der Selbstbestimmung und Anwendung von Zwang bei der Behandlung psychisch erkrankter Menschen. Eine ethische Stellungnahme der DGPPN. Nervenarzt 85(11):1419–1431CrossRef
Metadaten
Titel
Eckpunkte für die Regelung der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäusern – mit Erläuterungen
verfasst von
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) – Taskforce Patientenautonomie
Publikationsdatum
01.03.2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Der Nervenarzt / Ausgabe 3/2016
Print ISSN: 0028-2804
Elektronische ISSN: 1433-0407
DOI
https://doi.org/10.1007/s00115-015-0061-1

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