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20.07.2014 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel

Achtung Altersversorgung

Einmal Versorgungswerk, immer Versorgungswerk gilt nicht mehr

verfasst von: Hauke Gerlof

Die Urteile des Bundessozialgerichts zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ziehen Kreise. Eine allzu strikte Auslegung durch die Rentenversicherung würde die Versorgungswerke gefährden. Damit wäre letztlich niemandem geholfen.

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