Erschienen in:
18.01.2016 | EKT | Übersichten
Elektrokonvulsionstherapie gegen den natürlichen Patientenwillen
verfasst von:
M. Besse, I. Methfessel, J. Wiltfang, Dr. D. Zilles
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 1/2017
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die Elektrokonvulsionstherapie (EKT) ist ein potentes Therapieverfahren, das bei verschiedenen schwerwiegenden psychiatrischen Krankheitsbildern erfolgreich eingesetzt wird. Schwere depressive und psychotische Störungen können mit Einwilligungsunfähigkeit einhergehen. In bestimmten Konstellationen ist daher die Anwendung der EKT auch gegen den natürlichen Patientenwillen möglich. In Deutschland ist dies im Betreuungsrecht geregelt.
Ziel der Arbeit
Es werden Häufigkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit der EKT dargestellt, wenn sie als ärztliche Maßnahme gegen den natürlichen Willen des Patienten zur Anwendung kommt.
Material und Methoden
Kasuistik und Literaturübersicht.
Ergebnisse
Die Literatur zum Thema EKT als ärztliche Maßnahme gegen den natürlichen Willen ist sehr limitiert. Die Häufigkeit für Deutschland wurde 2008 mit weniger als 0,5 % aller mittels EKT behandelten Patienten angegeben. Kasuistiken und Fallserien sprechen für eine gleichermaßen gute Wirksamkeit im Vergleich zur EKT bei vorhandener Einwilligung. Im Behandlungsverlauf stimmte die Mehrzahl der Patienten der Therapie zu und beurteilte diese retrospektiv als hilfreich.
Diskussion
Die EKT ist bei schwerwiegenden psychiatrischen Störungen auch in ihrer Anwendung gegen den natürlichen Patientenwillen hochgradig wirksam. EKT kann dabei lebensrettend sein und auch aus Patientenperspektive zu einer raschen Besserung der Symptomatik mit Linderung schweren psychischen Leidens führen. Insofern erscheint es unethisch, die EKT in begründeten Einzelfällen nicht als Maßnahme gegen den natürlichen Patientenwillen in Betracht zu ziehen. Ein Konsens mit dem Patienten ist dabei sowohl aus ethischen wie auch aus juristischen Gründen immer zu bevorzugen und sollte im Verlauf schnellstmöglich angestrebt werden.