Erschienen in:
18.12.2015 | Übersichten
Erste Erfahrungen mit dem neuen stationären Heilverfahren der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
Aktueller Stand der Umsetzung im Landesverband Südwest der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV)
verfasst von:
Olaf Ernst
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 4/2016
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Zusammenfassung
Zum 01.01.2013 sind in der gesetzlichen Unfallversicherung die neuen Anforderungen an Krankenhäuser für die Beteiligung am stationären Durchgangsarztverfahren (DAV), am Verletzungsartenverfahren (VAV) und am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) in Kraft getreten. Zeitgleich wurde das Verletzungsartenverzeichnis einschließlich der Erläuterung neu gefasst und nach Verletzungen für das VAV und SAV untergliedert. Mit diesen Maßnahmen wurde das bisherige zweistufige stationäre Heilverfahren (DAV/VAV) – zeitversetzt zum 01.01.2014 – um eine dritte stationäre Behandlungsstufe (SAV) erweitert. Der Landesverband Südwest der DGUV prüft seit dem 01.01.2013, ob die bisher am DAV und VAV beteiligten Krankenhäuser die nuen Anforderungen erfüllen. Für das neue SAV hat der Landesverband Südwest die hierzu erforderlichen Strukturen aufgebaut und 11 Krankenhäuser beteiligt. Bei 39 Krankenhäusern ist seit dem 01.01.2013 jeweils eine Änderung im Status in den stationären Heilverfahren eingetreten. Die Prüfung der Krankenhäuser hinsichtlich der neuen Anforderungen wird bis spätestens 31.12.2017 abgeschlossen sein.