Weil sie ihrem schwerkranken Sohn die medizinische Behandlung verwehrten, müssen eine 49-jährige Mutter und ihr Lebensgefährte für drei Jahre ins Gefängnis. Dieses bereits von einem Landgericht verhängte Urteil hat nun der Bundesgerichtshof bestätigt.
06.08.2015 | Nachrichten | Online-Artikel