Erschienen in:
01.06.2015 | Originalarbeiten
Evaluation des Kenntnisstandes der Leitlinien zur Antikoagulation bei Vorhofflimmern
verfasst von:
PD Dr. med. Marcus Wiemer, T. Kottmann, M. Starrach, D. Horstkotte, G. Nölker
Erschienen in:
Herzschrittmachertherapie + Elektrophysiologie
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Ausgabe 2/2015
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Zusammenfassung
Einleitung
In Deutschland sind etwa 1 Mio. Menschen von Vorhofflimmern (VHF) betroffen. Gefürchtete Komplikationen sind thrombembolische Ereignisse. Eine valide Risikostratifikation durch die CHADS2-Kriterien ist entscheidend für die Indikationsstellung zur Antikoagulation und damit für die Verbesserung der Prognose. Inwieweit diese Kriterien und die gültigen Leitlinien unter kardiologisch und hausärztlich tätigen Ärzten in Deutschland bekannt sind und umgesetzt werden, ist bisher nicht evaluiert.
Methoden
Bei 558 kardiologisch (46,8 %) und hausärztlich (52,5 %) tätigen Ärzten erfolgte eine Befragung während der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) oder schriftlich unter repräsentativ ausgewählten deutschen Hausärzten.
Ergebnisse
Während 87,6 % der kardiologisch tätigen Ärzte angaben, die CHADS2-Kriterien zu kennen, war dies nur bei 51,8 % der Hausärzte der Fall (p < 0,001). Im Gesamtkollektiv wurden bei der Überprüfung des Kenntnisstandes CHADS2-Kriterien zu 55,6 bis 86,9 % korrekt als Risikofaktoren erkannt. Die kardiologisch tätigen Ärzten verfügten über signifikant bessere Kenntnisse dieser Kriterien (63,6–91,2 % vs. 55,6–86,9 %, p < 0,001). Bei der Bewertung der Faktoren war der stattgehabte zerebrale Insult bei fast allen Ärzten (95,9 vs. 98,9 %, p = 0,037) als solcher bekannt, die Herzinsuffizienz hingegen nur bei 47,3 % der kardiologisch tätigen Ärzte vs. 36,0 % der Hausärzte (p < 0,001).
Die Ärzte, die in den letzten 2 Jahren vor der Befragung eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Antikoagulation und Vorhofflimmern“ besucht hatten (n = 380), schnitten signifikant besser ab (p = 0,007), als die ohne Fortbildung (n = 173).
Schlussfolgerung
Während die Mehrzahl der kardiologisch tätigen Ärzte die CHADS2-Kriterien und die entsprechenden Leitlinien kannte, hatten sich die Kriterien im hausärztlichen Sektor weniger durchgesetzt. Aber auch die kardiologisch tätigen Ärzte setzen die Leitlinien für Antikoagulation bei VHF nicht immer konsequent um. Teilnehmer an Fortbildungsbildungsveranstaltungen hatten einen signifikant besseren Kenntnisstand.