Im Fall der des Totschlages angeklagten Internistin Mechthild Bach gibt es eine dramatische Zuspitzung. Das Gericht hat in einer vorläufigen Einschätzung nach dem 50. Verhandlungstag dargelegt, dass in zwei der zu verhandelnden 13 ungeklärten Todesfälle von Bachs Patienten auch eine Verurteilung der Ärztin wegen Mordes in Betracht komme.
24.01.2011 | Gesundheitspolitik | Online-Artikel