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05.02.2015 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel

Arzthaftung

Fehldiagnose: Arzt haftet nicht immer

verfasst von: Matthias Wallenfels

Diagnoseirrtümer, die auf eine Fehlinterpretation der Befunde zurückzuführen sind, sind laut einem Oberlandesgericht nicht in jedem Fall dem behandelnden Arzt anzulasten.

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