Diagnoseirrtümer, die auf eine Fehlinterpretation der Befunde zurückzuführen sind, sind laut einem Oberlandesgericht nicht in jedem Fall dem behandelnden Arzt anzulasten.
05.02.2015 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Diagnoseirrtümer, die auf eine Fehlinterpretation der Befunde zurückzuführen sind, sind laut einem Oberlandesgericht nicht in jedem Fall dem behandelnden Arzt anzulasten.