Schwierige Lebensumstände entbinden Vertragsärzte nicht von ihrer Pflicht zur Fortbildung. Auch in solchen Fällen droht Zulassungsentzug.
26.06.2015 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel
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Schwierige Lebensumstände entbinden Vertragsärzte nicht von ihrer Pflicht zur Fortbildung. Auch in solchen Fällen droht Zulassungsentzug.