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20.10.2014 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel

Honorarärzte

Freiberufliche Klinikärzte dürfen nicht privat abrechnen!

verfasst von: Martin Wortmann

Freiberuflich tätige Honorarärzte sind nicht berechtigt, erbrachte Leistungen privat abzurechnen. Einzige Ausnahme: Sie sind im Rahmen einer Klinik-Wahlleistungsvereinbarung als Stellvertreter benannt.

Abrechnung: Die aktuellen Änderungen im Blick

Abrechnung: Die aktuellen Änderungen im Blick

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