Erschienen in:
13.04.2015 | Panorama
Krankenkassen unterlaufen den Willen des Gesetzgebers
Freie Wahl des Geburtsortes gerät in Gefahr
verfasst von:
Dr. Henrike Ottenjann
Erschienen in:
gynäkologie + geburtshilfe
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Ausgabe 2/2015
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Auszug
_ Hebammen in Geburtshäusern arbeiten bereits seit Jahren mit Ausschlusskriterien. Jetzt will die gesetzliche Krankenversicherung in den aktuellen Verhandlungen mit den Hebammenverbänden Ausschlusskriterien für Hausgeburten definieren. Beispielsweise soll die Überschreitung des errechneten Geburtstermins zum Ausschlusskriterium für eine Hausgeburt erklärt werden. Diese und weitere Tatbestände sind aber bisher nicht wissenschaftlich belegt. Zudem sollen Vorgespräche von Hebammen mit Schwangeren zur Geburt und der Wahl des Geburtsortes nicht ausreichend finanziert werden. Auf diese Weise würde faktisch ein Großteil der Hausgeburten künftig als private Leistung eingestuft. Dies würde die freie Wahl des Geburtsortes für Frauen und ihr Selbstbestimmungsrecht massiv einschränken. Die GKV ist aber gesetzlich dazu verpflichtet, die freie Wahl des Geburtsortes zu gewährleisten, indem sie alle Formen der Geburtshilfe vergütet. Wille des Gesetzgebers ist es, flächendeckend eine Versorgung mit Hebammenhilfe zu erhalten, die freie Wahl des Geburtsortes zu gewährleisten und die Hausgeburten besonders zu schützen. …