Erschienen in:
01.11.2015 | Leitthema
Freiwillige und verpflichtende Qualitätssicherung psychiatrischer Versorgung
Beispiele aus Europa
verfasst von:
Prof. Dr. A. Bramesfeld, G. Willms, J. Szecsenyi
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 11/2015
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Zusammenfassung
Seit der Wende zum 21. Jahrhundert werden zunehmend Qualitätssicherungsprogramme auf der Ebene von gesamten Gesundheitssystemen, aber auch spezifisch für die psychiatrische Versorgung implementiert. Diese Qualitätssicherungsprogramme können sowohl freiwillig als auch verpflichtend sein. Vorteile verpflichtender Programme sind ein verlässlicher und flächendeckender Datenfluss sowie ihre Langfristigkeit, Vergleichbarkeit und über einen Zeitverlauf zu gewinnende Erkenntnisse. Nachteile sind Beschränkungen durch gesetzliche Vorgaben. Vorteile freiwilliger Programme sind ihre Freiheit und Flexibilität in der Wahl der Methoden und Datenquellen. Nachteile können die fehlende flächendeckende Implementierbarkeit und Nachhaltigkeit sowie die Datenqualität sein. Beispiele für Aktivitäten in der Qualitätssicherung psychiatrischer Versorgung in europäischen Gesundheitssystemen zeigen, dass sich verpflichtende und freiwillige Qualitätssicherung ergänzen können. Fachgesellschaften spielen bei dem Entwickeln freiwilliger Initiativen und dem Vorantreiben der Sicherung einer qualitativen guten Versorgung eine wichtige Rolle. Ein Beispiel sind die Akkreditierungsprogramme des Royal College of Psychiatrists des Vereinigten Königreichs.