Erschienen in:
01.09.2015 | Originalien
Geheime medizinische Dissertationen und Habilitationen in der DDR
Historischer Abriss mit Bezug auf Arbeitsmedizin und Frauenanteile
verfasst von:
Dr. F. Sladeczek, C. Sladeczek
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
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Ausgabe 5/2015
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Zusammenfassung
Geheimnisschutz bei wissenschaftlichen Arbeiten folgt bestimmten Kriterien und unterliegt definierten Zielsetzungen. Eine solche Praxis ist relativ unabhängig vom gesellschaftlichen System. Das Ende der DDR ermöglichte auch den schrittweisen Zugang zu geheimen Dissertationen und Habilitationen. Auf der Grundlage einer Bibliographie geheimer Dissertationen und Habilitationen, erstellt durch Bleek/Mertens, und begleitender Analysen des Datenmaterials durch diese Autoren erfolgt eine weiterführende Auswertung dieser Daten für die Humanmedizin. In die Datenanalyse werden alle Hochschuleinrichtungen der DDR mit dem Promotions- und Habilitationsrecht auf dem Gebiet der Humanmedizin einbezogen und zusätzlich ein spezieller Schwerpunkt bezüglich der Bewertung arbeitsmedizinischer Arbeiten und der Geschlechterverhältnisse gesetzt. Militärmedizin wird als Spezialfall berücksichtigt. Im Zeitraum 1959–1990 wurden 404 wissenschaftliche humanmedizinische Arbeiten und davon 66 arbeitsmedizinische mit Geheimnisschutz belegt. Eine Analyse der verschiedenen Geheimhaltungsgrade zeigt eine Tendenz zur Betonung der niedrigen Stufe, jedoch erreichen arbeitsmedizinische Dissertationen in den höheren Stufen größere Anteile im Vergleich zur Gesamtmenge der humanmedizinischen Arbeiten. Eine statistische Betrachtung der Habilitationen ist wegen der Problematik der kleinen Zahlen in gleichem Umfang nur eingeschränkt möglich. Als Anhang ist eine Bibliographie arbeitsmedizinischer und beispielhafter militärmedizinischer Dissertationen und Habilitationen angefügt.