Erschienen in:
01.06.2014 | Leitthema
Geschlechtsdiskriminierung und Körperhöhenschätzung anhand des Jochbeins
verfasst von:
A. Walter, F. Ramsthaler, A. Gehl, C.G. Birngruber, J. Krähahn, N. Bächle, M. Obert, Prof. Dr. M.A. Verhoff
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 3/2014
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Zusammenfassung
Hintergrund
Werden nur einzelne Knochen oder Knochenfragmente einer unbekannten Leiche geborgen, müssen im Rahmen der Identifizierung alternative, insbesondere osteometrische Parameter zur Bestimmung des Geschlechts und der Schätzung der Körperlänge herangezogen werden. Klassische morphologische Merkmale sind aufgrund der Fragmentierung hier oft nicht oder schwierig zu beurteilen.
Ziel der Arbeit
Anhand postmortaler Computertomographie(CT)-Datensätze sollte überprüft werden, ob mithilfe osteometrischer Parameter des Jochbeins eine Geschlechtsdiskriminierung und eine Körperlängenschätzung möglich sind.
Material und Methode
Untersucht wurden postmortale Schädel-CT-Datensätze von 112 weiblichen und 104 männlichen Verstorbenen, die im Hamburger Institut für Rechtsmedizin angefertigt wurden (Schichtdicke 0,63 mm). Alter und Geschlecht der Verstorbenen waren bekannt; die Körperlänge war vor der CT-Untersuchung manuell gemessen worden. Die Daten wurden in das Programm OsiriX importiert. Im 3D-Modus („volume rendering“) wurden die maximalen beidseitigen Höhen, Längen und Dicken des Jochbeins vermessen.
Ergebnisse
Obwohl beidseitige Jochbeinhöhe und -länge einen hochsignifikanten Zusammenhang mit der Körperlänge (p < 0,0001) aufwiesen, wurden nur Korrelationskoeffizienten von etwa 0,45 erreicht. Eine sinnvoll einsetzbare Regressionsformel konnte aufgrund der enormen Standardfehler der Schätzung nicht gebildet werden. Alle 6 Messstrecken waren für sich geeignet, zwischen den Geschlechtern zu trennen. Die höchste diskriminatorische Bedeutung zeigte für beide Seiten die Jochbeinhöhe. Mit einem Klassifikationsmodell unter Einsatz aller 3 Parameter der linken Seite konnte die korrekte Geschlechtsklassifikation in 76,6 % der Fälle und für die rechte Seite in 75,6 % erreicht werden. Wurde nur die linkseitige Jochbeinhöhe (Trennwert 48,53 mm) eingesetzt, gelang die korrekte Geschlechtszuordnung bei 73,2 % der weiblichen und 71,2 % der männlichen Individuen. Für die rechtseitige Jochbeinhöhe (Trennwert 48,56 mm) ergab sich eine korrekte Zuordnung bei 79,5 % der weiblichen und in 70,2 % der männlichen Individuen.
Schlussfolgerung
Die relativ leicht messbare, in der vorliegenden Arbeit erstmals definierte Jochbeinhöhe kann als isolierter Parameter unter einfacher Anwendung eines Trennwerts von 48,5 mm zur Geschlechtsdiskriminierung hilfreich sein.