Auch banale Maßnahmen sollten abrechnungstechnisch nicht in Vergessenheit geraten. Das gilt bei Dermatologen zum Beispiel für die GOÄ-Nr. 209 – das großflächige Auftragen von Externa.
19.04.2014 | Psoriasis vulgaris | Online-Artikel
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Auch banale Maßnahmen sollten abrechnungstechnisch nicht in Vergessenheit geraten. Das gilt bei Dermatologen zum Beispiel für die GOÄ-Nr. 209 – das großflächige Auftragen von Externa.