05.01.2013 | Praxis konkret
„Gute Führung“ hilft Sündern nun nicht mehr
Zulassungsentzug
Erschienen in: Uro-News | Ausgabe 1/2013
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
Wurde einem Vertragsarzt die Zulassung entzogen, stand ihm bisher ein juristischer Kniff zur Verfügung, wenn er mit einer Klage den Vollzug der Strafe verzögerte: Zeigte er sich während dieser Zeit von seiner besten Seite, konnte der Entzug am Ende unverhältnismäßig wirken. Die obersten Sozialrichter haben diese Rechtsprechung nun aufgegeben.