Hautkrebs soll in Deutschland ab Januar als Berufskrankheit anerkannt werden. Damit hätten Menschen, die in ihrem Job regelmäßig der Sonne ausgesetzt sind, bei einer Form von hellem Hautkrebs erstmals geregelte Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
11.11.2014 | Tumoren von Haut und Schleimhäuten | Nachrichten | Online-Artikel