Erschienen in:
01.02.2016 | Übersichten
Heilverfahren – aktueller Stand
Umsetzung aus Sicht der leitenden Unfallchirurgen
verfasst von:
Prof. Dr. Michael Ernst Wenzl
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 2/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Nach Darstellung des aktuellen Stands der Zulassung von Krankenhäusern zum Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) und insbesondere der Problemfelder, die sich im Rahmen des Zulassungsverfahrens aufgetan haben, erfolgt eine kritische Einschätzung der finanziellen Ausgestaltung des SAV und Verletzungsartenverfahrens (VAV). Die enormen Bereitstellungskosten sowohl personeller als auch sächlicher Art, die notwendig sind, um eine kompetente Notfallversorgung 24 h am Tag, 365 Tage im Jahr mit Facharztstandard aufrechtzuerhalten, sind in keiner Weise gedeckt. Genauso wenig ist die zeit- und personalintensive Ausbildung der nächsten Generation von Orthopäden und Unfallchirurgen, die in Zukunft diese wichtigen Aufgaben zu erfüllen haben, im DRG-System abgebildet.
Forderung
Deshalb ergeht seitens der leitenden Unfallchirurgen die Forderung an die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, sowohl in der zumindest kostendeckenden Finanzierung der Notfallversorgung als auch in der Finanzierung der Ausbildung unseres orthopädisch-traumatologischen Nachwuchses eine Vorreiterrolle zu übernehmen.