Für Hochschulambulanzen gibt es kein allgemeingültiges Überweisungsverbot. Sind die mit der Uniklinik im Zusammenhang mit ihrer Ermächtigung geschlossenen Verträge nicht eindeutig, sind sie allerdings eher in Richtung eines Verbots zu verstehen, wie der Vertragsarztsenat des Bundessozialgerichts (BSG) in seiner jüngsten Sitzung entschied.
12.04.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel