Skip to main content
Erschienen in: Allergo Journal 6/2015

26.09.2015 | Editorial

Hürden bei der spezifischen Immuntherapie

verfasst von: Urban & Vogel GmbH

Erschienen in: Allergo Journal | Ausgabe 6/2015

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Auszug

Die spezifische Immuntherapie (SIT) ist keine Behandlung „zwischen Tür und Angel“, wie jeder allergologisch tätige Arzt, der die Indikation dazu stellt und das dafür geeignete Präparat auswählt, weiß. Grundlage für eine SIT sollte die Ende letzten Jahres im Allergo Journal publizierte S2k-Leitlinie der allergologischen Gesellschaften sein. Man sollte meinen, dass damit die wesentlichen Kriterien, die es bei der SIT zu berücksichtigen gilt, geklärt sind. Gesetzliche Vorgaben und Gesundheitspolitik schaffen jedoch weitere Hürden. So sind in der Therapieallergene-Verordnung (TAV) zeitliche Übergangsregelungen festgelegt, die dem Antragsteller die Möglichkeit zur Behebung von Mängeln im Zulassungsantrag geben soll. Diese Frist kann vom Paul-Ehrlich-Institut sukzessive um bis zu sieben Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 1 bzw. 2 der TAV) — diese Übergangsregelungen für die Verkehrsfähigkeit bislang nicht zugelassener SIT-Produkte dürften daher bis 2018 — also in drei Jahren — auslaufen. Bei einer drei Jahre andauernden Behandlung sollte dies eventuell schon 2015/2016 bei der Präparateverordnung berücksichtigt werden. …
Metadaten
Titel
Hürden bei der spezifischen Immuntherapie
verfasst von
Urban & Vogel GmbH
Publikationsdatum
26.09.2015
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
Allergo Journal / Ausgabe 6/2015
Print ISSN: 0941-8849
Elektronische ISSN: 2195-6405
DOI
https://doi.org/10.1007/s15007-015-0899-3

Weitere Artikel der Ausgabe 6/2015

Allergo Journal 6/2015 Zur Ausgabe

AeDA/DGAKI informieren

Antwort des arznei-telegramms

Update HNO

Bestellen Sie unseren Fach-Newsletter und bleiben Sie gut informiert – ganz bequem per eMail.