Erschienen in:
26.09.2015 | Editorial
Hürden bei der spezifischen Immuntherapie
verfasst von:
Urban & Vogel GmbH
Erschienen in:
Allergo Journal
|
Ausgabe 6/2015
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Auszug
Die spezifische Immuntherapie (SIT) ist keine Behandlung „zwischen Tür und Angel“, wie jeder allergologisch tätige Arzt, der die Indikation dazu stellt und das dafür geeignete Präparat auswählt, weiß. Grundlage für eine SIT sollte die Ende letzten Jahres im Allergo Journal publizierte S2k-Leitlinie der allergologischen Gesellschaften sein. Man sollte meinen, dass damit die wesentlichen Kriterien, die es bei der SIT zu berücksichtigen gilt, geklärt sind. Gesetzliche Vorgaben und Gesundheitspolitik schaffen jedoch weitere Hürden. So sind in der Therapieallergene-Verordnung (TAV) zeitliche Übergangsregelungen festgelegt, die dem Antragsteller die Möglichkeit zur Behebung von Mängeln im Zulassungsantrag geben soll. Diese Frist kann vom Paul-Ehrlich-Institut sukzessive um bis zu sieben Jahre verlängert werden (§ 3 Abs. 1 bzw. 2 der TAV) — diese Übergangsregelungen für die Verkehrsfähigkeit bislang nicht zugelassener SIT-Produkte dürften daher bis 2018 — also in drei Jahren — auslaufen. Bei einer drei Jahre andauernden Behandlung sollte dies eventuell schon 2015/2016 bei der Präparateverordnung berücksichtigt werden. …