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Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin 15/2015

08.09.2015 | Arztrecht

Impfschaden zählt nicht ohne Weiteres als Arbeitsunfall

verfasst von: age, chy

Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 15/2015

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Auszug

Ein Impfschaden nach einer Grippeimpfung ist nicht bereits deshalb als Arbeitsunfall zu entschädigen, weil der Arbeitgeber die Impfung durch den Betriebsarzt veranlasste. Das hat das Sozialgericht (SG) Dortmund in einem rechtskräftigen Urteil entschieden. Eine Museumsmitarbeiterin war nach der betriebsärztlich angebotenen Impfung am Guillain-Barré-Syndrom erkrankt. Sie verklagte die Berufsgenossenschaft auf Anerkennung eines Arbeitsunfalls. Das SG befand allerdings, dass der Beruf der Klägerin kein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringe, die Impfung somit nur allgemeine, persönliche Vorsorge gewesen sei. …
Literatur
Metadaten
Titel
Impfschaden zählt nicht ohne Weiteres als Arbeitsunfall
verfasst von
age
chy
Publikationsdatum
08.09.2015
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
MMW - Fortschritte der Medizin / Ausgabe 15/2015
Print ISSN: 1438-3276
Elektronische ISSN: 1613-3560
DOI
https://doi.org/10.1007/s15006-015-3447-x

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