Erschienen in:
01.11.2015 | Konsensuspapiere
Infektiologische Präventivmaßnahmen bei Praktikanten in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Aktualisierte Stellungnahme der Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der DAKJ, April 2015
verfasst von:
Prof. Dr. M. Gahr, Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V.
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
|
Ausgabe 11/2015
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Berufspraktika in Gesundheitsdienst und freier Wohlfahrtspflege sind oftmals obligatorisch. Praktikanten verfügen in der Regel nicht über ausreichende Kenntnisse der Infektionshygiene. Daher sind für Praktikanten systematisch besondere Präventivmaßnahmen zu treffen. Die Anforderungen entsprechen denen regulär beschäftigter, gefährdeter Mitarbeiter, sind durch die Biostoffverordnung vorgegeben und in den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts abgebildet. Kriterien des erforderlichen Impfschutzes gegen Hepatitis A und B, Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Pertussis, Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis und Influenza werden dargestellt. Kinder und Jugendliche sollen durch zeitgerechte Impfungen entsprechend den STIKO-Empfehlungen ausreichend geschützt werden. Fehlende Impfungen bei Jugendlichen sind z. B. im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung J1, bei Medizinstudenten im 1. Studiensemester, sonst vor Beginn des Praktikums nachzuholen. Vor Praktikumsbeginn muss eine tätigkeitsbezogene Einweisung in den Arbeitsbereich und insbesondere der Hygienemaßnahmen zum eigenen Schutz und dem der betreuten Personen erfolgen. Diese soll Hinweise auf mögliche Infektionsrisiken, die Händehygiene und persönliche Schutzmaßnahmen beinhalten.