Wenn Anfragen der gesetzlichen Krankenkassen nicht der Vordruckvereinbarung entsprechen, müssen Sie selbst dafür sorgen, dass Ihr Arbeitsaufwand auch bezahlt wird. Eine Richtschnur dafür geben die EBM-Ziffern 01610 bis 01623.
23.05.2015 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel