Erschienen in:
15.01.2015 | AUS DER PRAXIS
Kassen dürfen Ersatz-Gesundheitskarte auf Papier nur noch in Ausnahmefällen ausstellen
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 1/2015
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Auszug
_ Schluss mit der Zettelwirtschaft einiger Krankenkassen: Die KBV hat mit dem GKV-Spitzenverband vereinbart, dass Kassen ihren Versicherten nur noch im Ausnahmefall „Anspruchsnachweise“ auf Papier ausstellen dürfen, um die Zeit zu überbrücken, bis sie eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) erhalten. Hintergrund der Regelung ist, dass einige Krankenkassen versuchen, die Einführung der eGK zu unterlaufen und ihren Versicherten stattdessen Papierdokumente zur Verfügung stellen. Mit diesen kann der Versicherte dann gegenüber dem behandelnden Vertragsarzt nachweisen, dass er gesetzlich versichert ist. Dies ist künftig bis auf die kurzen Überbrückungszeiträume ausgeschlossen. …