11.12.2012 | Praxis konkret
Kassen müssen Kosten übernehmen
Aktuelles Urteil zu Brustverkleinerungen
Erschienen in: gynäkologie + geburtshilfe | Ausgabe 6/2012
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Krankenkassen lehnen Kostenübernahmeanträge für Brustverkleinerungen in der Regel ab. Zur Begründung führen sie meist an, dass in ein funktionell intaktes Organ eingegriffen werde.