Erschienen in:
01.02.2016 | Übersichten
Kausalitätsbeurteilung nach Achillessehnenruptur
verfasst von:
Dr. Frank Schröter
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
|
Sonderheft 1/2016
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Zusammenfassung
Die Kausalitätsbeurteilung von Achillessehnenrupturen wird auch heute noch nachhaltig bestimmt von dem apodiktischen, aber unzutreffenden Lehrsatz „Eine gesunde Sehne reißt nicht.“ Dabei werden die zwischenzeitlich gut aufgeklärten exzentrischen Belastungssituationen nicht beachtet und die bei mangelndem Detailwissen zum Hergang sehr häufig bestehende scheinbare Unerklärbarkeit des Ruptureintritts mit einer vermeintlich vorbestehenden übermäßigen Rissbereitschaft der Sehne begründet, ohne dass dies nachweisbar ist. Keine andere Begutachtungsthematik ist sowohl hinsichtlich der Berücksichtigung gesicherter medizinisch wissenschaftlicher Erkenntnisse als auch hinsichtlich der anzuwendenden beweisrechtlichen Vorgaben so fehlerbehaftet wie die Begutachtung von Sehnenrupturen, insbesondere der Achillessehne. Die Rechtsprechung hat hierzu zwischenzeitlich in aller Klarheit die einzelnen Stationen einer korrekten Kausalitätsbeurteilung vorgegeben, die, sofern sie beachtet werden, zur Anerkennung der meisten Achillessehnenrupturen als Folge eines versicherten Ereignisses führen müssen.