Jetzt hat das Bundessozialgericht entschieden: Ein Zuschuss zu einer künstlichen Befruchtung für Nicht-Ehepaare ist unzulässig, auch als freiwillige Kassenleistung.
22.11.2014 | Fertilität und Kinderwunsch | Nachrichten | Online-Artikel
22.11.2014 | Fertilität und Kinderwunsch | Nachrichten | Online-Artikel
Jetzt hat das Bundessozialgericht entschieden: Ein Zuschuss zu einer künstlichen Befruchtung für Nicht-Ehepaare ist unzulässig, auch als freiwillige Kassenleistung.