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20.04.2014 | Klinik aktuell | Nachrichten | Online-Artikel

Aktuelle Rechtsprechung

Keine Umsatzsteuer für Privatkliniken

verfasst von: Martin Wortmann

Die deutsche Regelung, nach der Privatkliniken, wenn sie nicht Bestandteil der Bedarfsplanung sind, Umsatzsteuer zahlen sollen, verstößt gegen EU-Recht. Das zumindest meint das Finanzgericht Münster.

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