Erschienen in:
01.05.2015 | Originalien
Ketamin als Anästhetikum bei der Elektrokrampftherapie
verfasst von:
C. Janke, J. M. Bumb, S. S. Aksay, M. Thiel, L. Kranaster, Prof. Dr. A. Sartorius, MD, PhD
Erschienen in:
Die Anaesthesiologie
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Ausgabe 5/2015
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die Elektrokrampftherapie (EKT) ist die Therapie der Wahl bei schweren psychiatrischen Erkrankungen. Ketamin gilt als eine der weltweit verbreitetsten Substanzen in der Anästhesiologie überhaupt und könnte sich bei der EKT als vorteilhaft erweisen, da es die Krampfschwelle nicht erhöht, synergistisch antidepressiv wirkt und möglicherweise kognitive Nebenwirkungen mildert.
Ziel der Arbeit
Gegen den Einsatz von Ketamin als Anästhetikum (ohne Prämedikation mit Benzodiazepinen) bei Routineeingriffen gibt es verschiedene Vorbehalte, aber auch die genannten möglichen Vorteile. Spezifisch wurde die Hypothese einer vergleichbaren Verträglichkeit bei einer Verbesserung der Anfallsgüte angenommen.
Material und Methoden
Die vorliegende Studie untersuchte retrospektiv 199 Patienten mit insgesamt 2178 S-Ketamin-Narkosen zur Durchführung einer EKT und verglich diese mit einer Gruppe von Patienten, denen im gleichen Zeitraum Thiopental (1004 Therapien) verabreicht wurde.
Ergebnisse und Diskussion
Unter kovariater Berücksichtigung v. a. des Patientenalters zeigten sich zwischen den Gruppen nur geringe Unterschiede in der zur Blutdrucksenkung benötigten Urapidilmenge oder in der maximalen postiktalen Herzfrequenz zuungunsten der S-Ketamin-Gabe.
Bei den Parametern zur Beurteilung der Anfallsgüte ergaben sich für die Konkordanz und die postiktale Suppression (als Marker der zentralen Inhibitionsleistung) signifikante Vorteile in der S-Ketamin-Gruppe. Klinisch relevante psychiatrische Nebenwirkungen waren in beiden Gruppen selten und traten insbesondere in der Subgruppe schizophrener Patienten (S-Ketamin: n = 30) nicht auf. Die mittlere angewendete Dosis für S-Ketamin stieg in den ersten Jahren und betrug im Jahr 2014 63 mg. Aus der eigenen Erfahrung mit EKT-Patienten, die S-Ketamin als alleiniges Anästhetikum erhielten, kann geschlossen werden, dass S-Ketamin mindestens als sichere Alternative zu Barbituraten wie Thiopental gelten kann.